Rechtsprechung
LG Landshut, 08.01.2010 - 21 O 2252/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Erkundigungspflicht des anlageerfahrenen Kunden beim Nichtverstehen eines empfohlenen Produkts; Aufklärungspflicht über das Insolvenzrisiko von Lehmann Brothers und eine Handelsmarge von 3%
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-klumpe.de , S. 5 (Leitsatz)
Zu den Aufklärungspflichten beim Kauf von Lehman-Zertifikaten
Papierfundstellen
- WM 2010, 513
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Landshut, 08.01.2010 - 21 O 2252/09
Tritt nämlich ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegenden Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen, vgl. BGHZ 123, 126 ff.Im Rahmen dieses Beratungsvertrages musste die Beratung durch die Zeugin J. anleger- und objektgerecht sein (vgl. BGHZ 123, 126, 128 ff).
- BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Auszug aus LG Landshut, 08.01.2010 - 21 O 2252/09
Die sogenannte Kick back-Rechtssprechung (BGH, XI ZR 510/07, XI ZR 586/07) ist vorliegend nicht anwendbar. - BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus LG Landshut, 08.01.2010 - 21 O 2252/09
Die sogenannte Kick back-Rechtssprechung (BGH, XI ZR 510/07, XI ZR 586/07) ist vorliegend nicht anwendbar. - BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08
Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …
Auszug aus LG Landshut, 08.01.2010 - 21 O 2252/09
Es wurden nämlich weder aus Ausgabenaufschläge noch aus Verwaltervergütungen, die der Kunde an die Gesellschaft zahlte, hinter seinem Rücken umsatzabhängige Provisionen an die beratende Bank bezahlt, vgl. BGH, XI ZR 338/08.